Wittlicher Turnverein

Beitragszahlungen

Liebe Mitglieder!

Am 5. Februar ist der Mitgliedsbeitrag fällig. Zur Erhebung der Beiträge ist der Vorstand des Vereins verpflichtet, auch wenn ein „normaler“ Sportbetrieb im Moment noch nicht stattfinden kann. Mitgliedsbeiträge sind nicht von einer direkten Gegenleistung abhängig, sondern werden zur satzungsgemäßen Erfüllung des Vereinszwecks entrichtet. Der Vorstand würde sich gegenüber dem Verein haftbar machen, wenn er die Beiträge nicht erhebt. Daneben könnte auch die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet sein.

Allerdings gibt es auch gute Nachrichten: Die Zusatzbeiträge der Abteilungen werden vorerst nicht erhoben, solange noch kein normales Sportgeschehen möglich ist. Hierüber kann und darf der Vorstand laut unserer Satzung entscheiden.

Wir haben versucht, den Ausfall der Sportstunden zumindest teilweise mit Online-Kursangeboten zu kompensieren - wohlwissend, dass nicht jeder diese Form des Sportangebotes wahrnehmen möchte. Auch sind weitergehende Angebote wie z. B. geführte Wanderungen, Outdoorsport usw. in Planung, um Alternativen aufzuzeigen wenn es wieder losgehen kann. Wir sind zuversichtlich, dass derartige Bewegungsangebote im Verein in absehbarer Zeit wieder erlaubt sein werden.  

Bis dahin: Zeigen Sie Solidarität gegenüber Ihrem Verein. Wenn sonstige Einnahmen fehlen, andererseits aber Mieten, Verbands- und Versicherungsbeiträge usw. weiterbezahlt werden müssen, kann dies existenzgefährdend werden. Deshalb unsere dringende Bitte: Zahlen Sie weiter Ihre Mitgliedsbeiträge – als Dank für das bisher Geleistete und als Startkapital in einen zukunftsfähigen Verein!