Wittlicher Turnverein

Aktuelle Einschränkungen

Liebe Sportfreunde!

nachdem die Inzidenz an 3 Tagen infolge über 50 liegt, hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch Einschränkungen im Sport beinhaltet. Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 11. April 2021. Für uns als Verein bedeutet dies, dass für Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene das Sporttreiben im Verein bis auf Weiteres nicht erlaubt ist. Ausgenommen von diesen Einschränkungen bleibt der ärztlich verordnete Rehasport.

Im Einzelnen heißt es in der Allgemeinverfügung hierzu: 

6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während der gesamten sportlichen Betätigung. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während des gesamten Trainings.