Wittlicher Turnverein

Corona-Update!

Ab Mittwoch, den 24. November 2021 gelten folgende Regelungen für den Sport:

  • Im Innenbereich gilt die 2G-Regel. Trainingsteilnahme nur noch möglich für geimpfte oder genesene Personen.
  • Ausnahmen gelten für Kinder bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres (12. Geburtstag). Diese sind weiterhin den Geimpften und Genesenen gleichgestellt.
  • Kinder und Jugendliche von 12 bis einschließlich 17 Jahre können mit einem tagesaktuellen negativen Test am Sportbetrieb teilnehmen. Die Testung in der Schule ist hier allerdings nicht mehr ausreichend. Für die Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb des WTV ist die Vorlage einer tagesaktuellen negativen Testbescheinigung einer offiziellen Teststation erforderlich.